Update Kindesunterhalt, insbesondere bei unterschiedlichen Betreuungsmodellen
Neu im Programm!
Online | Dienstag, 29. April 2025 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61207-25
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die mit Verfahren im Schnittbereich vom Kindschafts- und Unterhaltsrecht befasst sind, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Familienrecht, aber auch Mitarbeitende anderer Professionen.
In der Veranstaltung werden die verschiedenen Aspekte des Unterhaltsanspruchs für minderjährige Kinder vertieft behandelt. Dabei stehen die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils sowie die unterschiedlichen, von den Eltern praktizierten, Betreuungsmodelle im Mittelpunkt. Der Anspruch des Kindes auf Barunterhalt wird im Residenzmodell, im erweiterten Umgang sowie im Wechselmodell eingehend dargestellt. Dabei sollen u. a. das Berechnungsmodell nach dem Referentenentwurf zur Unterhaltsreform sowie die hierzu vorgebrachten Modifikationen erörtert werden. Neben der aktuellen Rechtsprechung sind auch verfahrensrechtliche Fragen Gegenstand der Veranstaltung.
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Bedarfspositionen des Kindes
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Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber dem minderjährigen Kind
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Erzielbare Einkünfte und Obliegenheit zur Nebentätigkeit
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Bemessung des notwendigen Selbstbehalts sowie dessen Erhöhung bzw. Reduzierung
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Mögliche Ersatzhaftung weiterer unterhaltspflichtiger Verwandter
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Abgrenzungskriterien der unterschiedlichen Betreuungsmodelle
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Unterhaltsanspruch beim erweiterten Umgang eines Elternteils: bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; Berechnungsmodell nach dem Eckpunktepapier und dem Referentenentwurf zur Unterhaltsreform
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Unterhaltsanspruch beim paritätischen bzw. symmetrischen Wechselmodell: bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; (keine) Änderungen nach dem Referentenentwurf zur Unterhaltsreform
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Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung der OLG und des BGH
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Verfahrensrechtliche Fragen, insbesondere zur Vertretung des Kindes
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 87 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 131 € Mitglieder Anwaltverein
- 145 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie