Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen – Update 2027

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 23. Februar 2027 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62801-27

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht, die sich mit Verträgen in der Leistungskette für Software und sonstige digitale Produkte im Spannungsfeld von KI, Datenschutz und weiteren Regelungen befassen.

Worum geht es?

Die Brüsseler Digitalakte – insbesondere die KI-VO – üben erheblichen Einfluss auf IT-Verträge aus. Bei den Verträgen in der Leistungskette sind neue Regelungen B2B und spätere oft auch B2C-Anforderungen an das Endprodukt zu berücksichtigen. Neben einem veränderten Mängelregime stellen DA, DSA, UrhR, KI-VO und DSGVO neue Anforderungen, die teilweise widersprüchlich sind. Bei KI-Systemen spielen neben den datenschutzrechtlichen Restriktionen die urheberrechtlichen Maßgaben eine noch unklare Rolle, ebenso wie umfangreiche Dokumentations- und Informationspflichten.

Wir zeigen das Spannungsfeld für die Leistungskette und deren Verträge mit zahlreichen Wechselwirkungen der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Ein zentrales Thema ist die Ausdehnung der Anforderungen an die Mängelfreiheit, die einhergeht mit neuen Unschärfen bei der Gewährleistung. Es sind auch Forderungen indirekt aus DSGVO und Produkthaftung, direkt aus §§ 327 ff. wie u. a. die Aktualisierung sowie an Sicherheit und Dokumentationen zu erfüllen.

Die Veranstaltung vermittelt, wie die neuen Anforderungen der Unionsrechtsakte und das Sonderrecht für „Verbraucherverträge über digitale Produkte“ vertraglich zu berücksichtigen sind. Die Anforderungen sind zu Lasten der Verbraucher und Verbraucherinnen kaum absenkbar. Diese B2C-Anforderungen muss bereits die Lieferkette B2B einlösen. Das Seminar bietet einen stichprobenartigen Einblick über die Auswirkungen der Neuregelungen und deren technische Beurteilung für Verträge bzw. AGB.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Leistungs-Anforderungen der §§ 327 ff., 434, 475, neue Sicht auf Vertragstypen

  • Beispiele für Technik-Impact und Kriterien mit der „Messlatte“ des Sachverständigen

  • Leistungskette, Anforderungen, B2C-Anforderungen auch für B2B

  • Anforderungen der KI-VO und weiterer Digitalakte, direkt und indirekt, Impulse für Leistungs-Beschreibung und Beurteilung (mit Berücksichtigung von Auskunftsfähigkeit, Kompatibilität)

  • KI-VO im Konflikt mit Urheberrecht: Beurteilung Training/Input und Output, Geschäftsgeheimnisse, aktuelle Entscheidungen

  • KI-Systeme und weitere Compliance-Anforderungen aus DSGVO, KI-Omnibus

  • Vorgaben für die Sicherheit bei Projekten, Systemen, FAIR und ähnliche unbestimmte Begriffe

  • Transitionsfähigkeit, Exit-Szenarien und -Vereinbarungen, technische Herausforderungen für die Umsetzung beim Switching (DA, DORA)

  • Verästelungen, Querverbindungen der Anforderungen für den Vertrag (Erfüllung CRA/DORA, Vermeidung ProdH, Barrierefreiheit, Verbote und Informationspflichten, z. B. Score)

Wann finden die Vorträge statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Prof. Dr. Jochen Schneider
Rechtsanwalt, München
Foto: Dr. Siegfried Streitz
Dipl.-Informatiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, Brühl

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 226 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 339 € Mitglied DAV
  • 377 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen – Update 2027

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff