Zoll und (Steuer-)Strafrecht – Import, Export & Zoll- und Steuerstrafverfahren

Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 01. Juni 2027 • 13:00 - 16:30 Uhr (3 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63501-27

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, für Steuerrecht und für Strafrecht. Die Veranstaltung ist auch geeignet für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Worum geht es?

Steuerstrafverfahren des Zolls verlaufen anders, als es aus der Praxis der Finanzämter vertraut ist. Der Zoll ermittelt mit eigenen Behörden, eigenen Zuständigkeiten und einem ausgeprägten eigenen Selbstverständnis. Wer diese Strukturen nicht kennt, verliert im Verfahren früh an Handlungsspielraum.

Hinzu kommt die Besonderheit, dass sich die Strafbarkeit erst aus europäischem Zollrecht ergibt. Eine unscheinbar falsche Zolltarifnummer kann eine unrichtige Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen sein und damit den Vorwurf der Steuerhinterziehung auslösen. Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung zu den Solarmodulen vom 6. September 2022 klargestellt, dass auch Antidumping- und Ausgleichszölle taugliche Tatobjekte sind, und die Anforderungen an die Auffindbarkeit der blankettausfüllenden Normen bewusst niedrig angesetzt. Das Risiko hat sich seither weiter erhöht. Seit dem 6. Februar 2026 gilt ein deutlich verschärftes Sanktionsstrafrecht mit neuen Straftatbeständen, dem Wegfall der bisherigen Karenzzeit und Unternehmensgeldbußen von bis zu 40 Millionen Euro. Seit dem 1. Januar 2026 läuft zudem die CBAM-Regelphase mit eigenen Zulassungs- und Erklärungspflichten. Im Hintergrund steht die EU-Zollreform, die mit der neuen EU-Zollbehörde und dem EU Customs Data Hub die Kontrolldichte weiter erhöhen wird.

Die Referenten verbinden die Sicht der Verteidigung mit der Sicht der Ermittler. Sie ordnen die Verfahren ein, zeigen die typischen Fehlerquellen im Unternehmen auf und erläutern, wie sich Verfehlungen noch straffrei korrigieren lassen.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Der Zoll als Steuer- und Strafverfolgungsbehörde: Zuständigkeiten von Hauptzollamt, Straf- und Bußgeldsachenstelle, Zollprüfung und Zollfahndung; warum diese Verfahren anders laufen als Verfahren der Finanzämter

  • Import: Arten von Zöllen und die Schlüsselfunktion der Zolltarifnummer; Zollschuld und Pflichtverstöße nach Art. 77, 79 und 83 UZK; Erlöschen nach Art. 124 UZK und die Grenze bei Täuschung

  • Export: Dual-Use, Embargos und Sanktionen; §§ 17 bis 20 AWG und das verschärfte Sanktionsstrafrecht seit Februar 2026

  • Zoll- und Steuerstrafverfahren: Blankettstrafrecht und Auffindbarkeit der ausfüllenden Normen; abweichende Rechtsansichten zur Tarifierung und der Vorsatzvorwurf; Rechtsschutz und Verteidigungsstrategie

  • Korrektur und Selbstanzeige: Berichtigung nach § 153 AO, Selbstanzeige nach § 371 AO und § 22 AWG, Erstattung und Erlass nach Art 116 ff. UZK

  • Zoll Compliance und aktuelle Entwicklungen: Kontrollsysteme als Argument gegen den Vorsatz; CBAM-Regelphase und EU-Zollreform

Wer referiert?

Foto: Markus Bitzer
ehem. Zollbeamter und Ex-Zollfahnder, Zollberater, Odenthal

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 118 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 177 € Mitglied DAV
  • 197 € Nichtmitglied

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Zoll und (Steuer-)Strafrecht – Import, Export & Zoll- und Steuerstrafverfahren

Persönliche Beratung
Lara Jürgens