Das Krankenhausversorgungs-verbesserungsgesetz (KHVVG) ist beschlossene Sache. Was das im Einzelnen für die Krankenhäuser und die ärztliche Versorgung der Bevölkerung bedeutet bespricht unser Referent, Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Rehborn, Fachanwalt für Medizinrecht, Dortmund, Honorarprofessor der Universität zu Köln am 25. Januar in dem hochaktuellen Online-Seminar "Krankenhauswesen auf den Kopf gestellt".