Mietprozess und SV-Gutachten
Neu im Programm!
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 22. Mai 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71907-25_1
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen mit Schwerpunkt Wohnraummietrecht, aber auch an Sachverständige (insbesondere ö.b.u.v. für Schäden an Gebäuden, aber auch Gutachter im Rahmen der Begutachtung in Fällen der Härtegründe gesundheitlicher Art gem. § 574 BGB).
Sowohl Wohnraum- als auch Gewerberaummietprozesse kommen oft nicht ohne die Einholung von Sachverständigengutachten aus. Allerdings werden manche Gutachten oft zu Unrecht eingeholt – weil etwa dann, wenn es um Mängelrechte geht, der Vortrag der Parteien bei genauer Betrachtung als unstreitig zu werten ist (qualifiziertes Bestreiten notwendig?). Umgekehrt gibt es bei Tatgerichten eine Tendenz, das Einholen von Gutachten zu vermeiden – man versucht es zu Unrecht mit eigener Sachkunde, die aber meist weder vorliegt noch im Urteil dann begründet wird (Verstoß gegen § 291 ZPO). Auch der prozessuale Umgang mit Sachverständigen ist meist unbekannt – Verstoße gegen rechtliches Gehör sind die Folge. Und: warum dürfen Prozessbevollmächtigte nicht an allen Terminen von Gutachtern teilnehmen (etwa in den Fällen der Untersuchung von Härtegründen gem. § 574 BGB)? Der Vortrag geht diesen und anderen Fragen nach und beleuchtet teilweise auch kritisch die Rechtsprechung dazu.
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Formulierung von Beweisbeschlüssen
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Wirklich beweisbedürftige Tatsachen? – der vorschnelle Beweisbeschluss
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Verstöße gegen die Beweiswürdigung in tatrichterlichen Urteilen
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Gerichtsbekannte Tatsachen? – die Vermeidungsstrategien der Gerichte
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Fehlerhafte Wahrunterstellung und deren Folgen
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Grundsatz des rechtlichen Gehörs und Ausprägungen im Sachverständigenrecht
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Dauer der Verfahren und der Begutachtung – der Zeitfaktor
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Dezernatswechsel und Wiederholung der Beweisaufnahme nach Anhörung von Sachverständigen
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Besonderheiten im selbständigen Beweisverfahren
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 79260
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 23. April 2025 • EZ/ÜF 113,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 194 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/ Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 292 € Mitglieder Anwaltverein
- 324 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Mietprozess und SV-Gutachten
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Aktuelles im Geschäftsraummietrecht 2025
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Mieterhöhung und Mietenbegrenzung: Vergleichsmiete, Modernisierung, Mietpreisbremse
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Frankfurt a. M. | Donnerstag, 22. Mai 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 23. Mai 2025, 14:30 Uhr