Verhandeln mit dem Schadenregulierer des Versicherers
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 18. Juni 2026 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72908-26_1
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die in ihrer Praxis mit der Abwicklung von Versicherungsfällen zu tun haben und die Chancen auf eine erfolgreiche Erledigung des Schadenfalles erhöhen wollen. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Versicherungsrecht.
Der Großteil der Versicherungsfälle wird telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch verglichen. Das Seminar beleuchtet schwerpunktmäßig die Besonderheiten in solchen Verhandlungssituationen, um zu einem gegenseitigen besseren Verständnis für die jeweiligen Interessen beizutragen. Dadurch können regelmäßig zufriedenstellende außergerichtliche Vergleiche erzielt werden. Der eigenen Partei bleibt ein langer Weg durch die Instanzen erspart.
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Außenwirkung und Wahrnehmung der Versicherer
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Wie funktioniert ein Schadenbereich beim Versicherer?
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Welche Funktion hat ein Schadenregulierer und wie unterscheidet er sich gegebenenfalls vom Innendienst?
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Welche Schadenfälle sind für eine persönliche Erörterung geeignet?
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Wie sollte ein solcher Termin vorbereitet sein?
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Unterschiedliche Verhandlungsstile und Einstieg in Kommunikationsmodelle
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Praxisbeispiele aus der Schadenregulierung
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 79260
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 20. Mai 2026 • EZ/ÜF 113 ,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 202 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 303 € Mitglieder Anwaltverein
- 337 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Verhandeln mit dem Schadenregulierer des Versicherers
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